Muster-Einspruch gegen Steuerbescheid in Sachen Rente
Absender
(Name, Anschrift)
Finanzamt
(Anschrift)
Ort, Datum
Name des Steuerzahlers: [1]
Steuernummer und Steuer-Idnr.:
Einspruch[2] gegen den Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag ….. (Jahr) vom …. (konkretes Datum des Steuerbescheides)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich/wir Einspruch gegen den Bescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom …. (Datum) ein. Ich/Wir beantragen im Weiteren das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Abgabenordnung.
Begründung: [3]
In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renteneinkünfte enthalten, die bereits in der Einzahlungsphase besteuert wurden. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu entschieden, dass Renteneinkünfte, soweit diese aus bereits versteuerten Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal besteuert werden dürfen (Urteil v. 6. März 2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S.618). Die geltende Besteuerung der Rente wird dem nicht gerecht, da es in meinen Fall zu einer Zweifachbesteuerung kommt. Ich verweise dabei auf die laufenden Revisionen beim Bundesfinanzhof (BFH: Az.: X R 20/19, X R 33/19[4]). Zudem ist beim Saarländischen Finanzgericht unter dem Az.: 3 K 1072/20 die Klage eines ehemals gesetzlich rentenversicherten Klägers mit Rentenbezügen anhängig. In allen Verfahren soll geklärt werden, wie eine Doppelbesteuerung der Rente berechnet wird. Bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen beantrage ich das Verfahren aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
- Bei zusammenveranlagten Ehepaaren beide Namen angeben. Es müssen dann auch beide Partner unterschreiben.
- Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides schriftlich beim Finanzamt eingelegt werden. Das ist kostenfrei. Der Einspruch kann nur eingelegt werden, wenn man bereits eine Rente erhält, die besteuert wird.
- Seit dem Jahr 2005 unterliegen Renten einer stärkeren Besteuerung. Dies allein führt jedoch noch nicht zu einer sogenannten Doppelbesteuerung. Der Fall einer Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Einzahlungen in die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen eingezahlt wurden und die Rente bei Auszahlung erneut besteuert wird, beispielsweise freiwillig höhere Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden oder Freiberuflern und ehemalige Selbstständige, die keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil erhielten.
- Mit den Entscheidungen wird im Jahr 2021 gerechnet.
Wenn ich den Punkt 3. also richtig verstehe, sind also durchaus nicht alle Rentner betroffen. Ich habe mein gesamtes Arbeitsleben als Angestellter (öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft) gearbeitet. Gibt es dann in meinem Fall überhaupt eine Möglichkeit der Doppelbesteuerung? Wäre es sinnvoll, Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid 2020 einzulegen?