Muster-Einspruch gegen Steuerbescheid in Sachen Rente

Absender

(Name, Anschrift)

Finanzamt

(Anschrift)

Ort, Datum

Name des Steuerzahlers: [1]

Steuernummer und Steuer-Idnr.:


Einspruch[2] gegen den Bescheid über Einkommen­steuer und Solidaritäts­zuschlag ….. (Jahr) vom …. (konkretes Datum des Steuerbescheides)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich/wir Einspruch gegen den Bescheid über Einkommen­steuer und Solidaritäts­zuschlag vom …. (Datum) ein. Ich/Wir beantragen im Weiteren das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Abgaben­ordnung.

Begründung: [3]

In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renten­einkünfte enthalten, die bereits in der Einzahlungs­phase besteuert wurden. Das Bundes­verfassungs­gericht hat dazu entschieden, dass Renten­einkünfte, soweit diese aus bereits versteuerten Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal besteuert werden dürfen (Urteil v. 6. März 2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S.618). Die geltende Besteuerung der Rente wird dem nicht gerecht, da es in meinen Fall zu einer Zweifach­besteuerung kommt. Ich verweise dabei auf die laufenden Revisionen beim Bundes­finanzhof (BFH: Az.: X R 20/19, X R 33/19[4]). Zudem ist beim Saarländischen Finanz­gericht unter dem Az.: 3 K 1072/20 die Klage eines ehemals gesetzlich renten­versicherten Klägers mit Rentenbezügen anhängig. In allen Verfahren soll geklärt werden, wie eine Doppel­besteuerung der Rente berechnet wird. Bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen beantrage ich das Verfahren aus Zweckmäßigkeits­gründen ruhen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)


  1. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren beide Namen angeben. Es müssen dann auch beide Partner unterschreiben.
  2. Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides schriftlich beim Finanzamt eingelegt werden. Das ist kostenfrei. Der Einspruch kann nur eingelegt werden, wenn man bereits eine Rente erhält, die besteuert wird.
  3. Seit dem Jahr 2005 unterliegen Renten einer stärkeren Besteuerung. Dies allein führt jedoch noch nicht zu einer sogenannten Doppelbesteuerung. Der Fall einer Zweifachbesteuerung liegt vor, wenn Einzahlungen in die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen eingezahlt wurden und die Rente bei Auszahlung erneut besteuert wird, beispielsweise freiwillig höhere Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt wurden oder Freiberuflern und ehemalige Selbstständige, die keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil erhielten.
  4. Mit den Entscheidungen wird im Jahr 2021 gerechnet.

Ein Kommentar

  • Rainer Kühnel

    Wenn ich den Punkt 3. also richtig verstehe, sind also durchaus nicht alle Rentner betroffen. Ich habe mein gesamtes Arbeitsleben als Angestellter (öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft) gearbeitet. Gibt es dann in meinem Fall überhaupt eine Möglichkeit der Doppelbesteuerung? Wäre es sinnvoll, Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid 2020 einzulegen?

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