Klage gegen Auswärtiges Amt, Bundeswirtschaftsministerium, DIHKT und Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handelskammer

Aussenhandelskammer MERCOSUR – Niederlassung Paraguay
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Präsident Jürgen Hass
Ruta 7 – km 239,5 – Calle Alegre
3640 Jose Domingo Ocampos – Tel. 00595-985-154450
unsere Fax in D: 0049-32-221090496
Aussenhandelskammer-Mercosur.org
Paraguay

Fax: 0049-30-9014-8790
Verwaltungsgericht
Berlin
Kirchstr. 7

D – 10557   B e r l i n

Jose Domingo Ocampos/Paraguay, (Donnerstag) den 02. Juli 2015

Aussenhandelskammer MERCOSUR gegen

a) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt,
b) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundes­wirtschafts­ministerium,
c) Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handels­kammer in Asuncion/Paraguay,
d) DIHKT Deutscher Industrie- und Handels­kammer­tag e. V., Breite Str. 29, D-10178   B e r l i n

hier: Ausschreibung, Wettbewerb, Informations­freiheits­gesetz, Pressegesetz

Hola, Guten Tag,

bitte beachten Sie unsere Fax-Nummer in Deutschland! Die ein­gehenden Faxe werden uns als E-Mail auf den Computer sofort automatisch via Internet weiter­geleitet. Bitte vorsorglich Post zufaxen, da Post oft überhaupt nicht oder nur mit wochen- oder monate­langer Verspätung ankommen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erheben hiermit Klage und Untätigkeits­klage gegen die

a) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt,
b) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundes­wirtschafts­ministerium,
c) Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handelskammer in Asuncion/Paraguay,
d) DIHKT Deutscher Industrie- und Handels­kammer­tag e. V., Breite Str. 29,
D-10178   B e r l i n

Wir benennen einen inländischen Zustellungs­bevoll­mächtigten, nämlich

Peter Opalka, Disselhof 21, 45721 Haltern am See.

Jedoch wünschen wir, dass wir auch weiterhin Faxe von allen Briefen und Beschlüsse erhalten.

Wir beantragen Mediation. Zudem fordern wir von Ihnen klageweise, dass Sie im Rahmen des

Amtsermittlungs­grund­satzes

eigene Ermittlungen anzustellen.

Zwecks Vermeidung von überflüssigen Ausführungen verweisen wir auf unsere Webseite:

Aussenhandelskammer-Mercosur.org

Wir werden auf dieser Seite ausführlich im Rahmen des Presserechts berichten und alle Antworten der Beklagten veröffentlichen und kommentieren. Ebenso erfolgt eine Ver­öffent­lichung in unseren Fachbüchern, zum Beispiel:

Aufgaben und Ziele der Mercosur – ISBN 97-89461-939791

Unsere Fachbücher erhalten unsere Mitglieder jährlich als Jahresgabe kostenlos. Wir sind die Leistungs­träger. Aus­führlich berichten wir in unseren Fach­büchern über diese Korruption. Eine Neu­auf­lage ist daher in Vorbereitung. Wir empfehlen den Erwerb und das Lesen dieser Bücher, um Wieder­holungen zu vermeiden.

Inzwischen arbeiten ehemalige Mitarbeiter der Deutsch-Para­guayischen Industrie- und Handels­kammer für uns. So wurde der Geschäfts­führer der Kammer auf Druck der Deutschen Botschaft wegen angeb-licher finanzieller Un­regel­mäßigkeiten entlassen. Wir haben also die Möglichkeit die Auskünfte auf den Wahrheits­gehalt zu überprüfen und werden Straf­anträge stellen, wenn weiterhin Prozess­be­trügereien durch die Beklagten erfolgen.

Unsere Klageanträge lauten:

  1. Die Deutsche Botschaft Asuncion darf ohne Aus­schreibungen, ohne Wettbewerb usw. keine Aufträge und Auftrags­vergabe mehr an die Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handels-kammer mehr vergeben. Die fehlenden Aus­schreibungen der letzten vier Jahre werden gerügt und die Beklagten müssen gesamt­schuld­nerisch Schadensersatz in Höhe von 300.000 EURO an die Klägerin zahlen. Im Wieder­holungs­fall wird ein Ordnungs­geld von 500.000 EURO fällig und ersatz­weise bis zu sechs Wochen Ordnungshaft verhängt. Das Vergabe­recht für öffentliche Aufträge (VOB und VOL) ist zu beachten. Der Deutsche Botschafter (ernannte) und der Konsul (nur ernannt und somit dritt­klassig) sowie die Verantwortlichen in den Ministerien und beim DIHKT haften privat gesamt­schuld­nerisch für die entstandenen Schäden und die Miss­achtung der VOB/VOL und des BGB nach Par. 839 BGB.
  2. Die Beklagten haben darüber gemäß Informations­freiheits­gesetz und Presse­gesetz des Landes Berlin (in unserer Kammer­zeit­schrift und unseren Fachbüchern für unsere Mitglieder werden wir darüber ausführlich berichten) Auskunft zu folgenden Fragen zu geben:
    1. Welche Fördermittel erhält die Deutsch-Para­guayische Industrie- und Handels­kammer jährlich vom Aus­wärtigen Amt/Deutsche Botschaft für die Durch­führung der „Deutschen Messe“ in Asuncion und andere Aktivitäten? Die Verträge sind offen­zu­legen! Welche Förder­mittel werden für andere Aktivitäten der Kammer (zum Beispiel Hilfe für Hoch­wasser­opfer usw.) gezahlt? Die Kammer muss die Einnahmen und Ausgaben offenlegen.
    2. Warum sind auf einer „Deutschen Messe“ koreanische und andere aus­ländische Anbieter die größten Aus­steller und warum werden aus­ländische Aus­steller aus NICHT-EU-Staaten mit deutschen Steuer­mitteln gefördert?
    3. Der Bundesrechnungs­hof hat zum Gesamt­komplex eine Stellung­nahme abzugeben und eine Sonder­prüfung beim DIHKT und bei der Deutschen Botschaft Asuncion und der Kammer in Asuncion vorzunehmen. Unsere Kammer erhält die gleichen Förder­mittel vom Bundes­wirt­schafts­ministerium und vom DIHKT.
    4. Alle Fördermittel werden angemessen jeweils hälftig auf die Außen­handels­kammer MERCOSUR und auf die Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handels­kammer sowie die Deutsch-Brasilia­nische, Deutsch-Argenti­nische, Deutsch-Uru­guay-ische Außen-handels-kammer aufgeteilt.

Begründungen:

Ich bin zudem Nachlassverwalter und Testaments­voll­strecker im Rahmen des

Staatserbrechts

von Deutschen, die in Brasilien (dort leben über 3,2 Millionen Deutsche und so groß wie ganz Europa von Lissabon bis Moskau), Argentinien (über 600.000 Deutsche und so groß wie Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal zusammen­genommen), Chile (über 620.000 Deutsche), Paraguay und Bolivien (jeweils über 100.000 Deutsche) verstorben sind und keine Erben hinterlassen haben. Ich verwalte daher seit neun Jahren Ländereien in einer Größen­ordnung von Berlin, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zusammen­genommen.

Ohne Gleichbehandlung werden wir keine Gelder mehr abführen und erklären schon jetzt Auf­rechnung und machen das Zurück­behaltungs­recht geltend.

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Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung
Jürgen Hass – Präsident

Verwaltungsgericht Berlin – Klage gegen Auswärtiges Amt – Bundes­wirtschafts­ministerium – DIHKT und Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handelskammer

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