Klage gegen Auswärtiges Amt, Bundeswirtschaftsministerium, DIHKT und Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handelskammer
Aussenhandelskammer MERCOSUR – Niederlassung Paraguay
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Präsident Jürgen Hass
Ruta 7 – km 239,5 – Calle Alegre
3640 Jose Domingo Ocampos – Tel. 00595-985-154450
unsere Fax in D: 0049-32-221090496
Aussenhandelskammer-Mercosur.org
Paraguay
Fax: 0049-30-9014-8790
Verwaltungsgericht
Berlin
Kirchstr. 7
D – 10557 B e r l i n
Jose Domingo Ocampos/Paraguay, (Donnerstag) den 02. Juli 2015
Aussenhandelskammer MERCOSUR gegen
- a) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt,
- b) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium,
- c) Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handelskammer in Asuncion/Paraguay,
- d) DIHKT Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V., Breite Str. 29, D-10178 B e r l i n
hier: Ausschreibung, Wettbewerb, Informationsfreiheitsgesetz, Pressegesetz
Hola, Guten Tag,
bitte beachten Sie unsere Fax-Nummer in Deutschland! Die eingehenden Faxe werden uns als E-Mail auf den Computer sofort automatisch via Internet weitergeleitet. Bitte vorsorglich Post zufaxen, da Post oft überhaupt nicht oder nur mit wochen- oder monatelanger Verspätung ankommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erheben hiermit Klage und Untätigkeitsklage gegen die
- a) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt,
- b) Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium,
- c) Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handelskammer in Asuncion/Paraguay,
- d) DIHKT Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V., Breite Str. 29,
- D-10178 B e r l i n
Wir benennen einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten, nämlich
Peter Opalka, Disselhof 21, 45721 Haltern am See.
Jedoch wünschen wir, dass wir auch weiterhin Faxe von allen Briefen und Beschlüsse erhalten.
Wir beantragen Mediation. Zudem fordern wir von Ihnen klageweise, dass Sie im Rahmen des
Amtsermittlungsgrundsatzes
eigene Ermittlungen anzustellen.
Zwecks Vermeidung von überflüssigen Ausführungen verweisen wir auf unsere Webseite:
Aussenhandelskammer-Mercosur.org
Wir werden auf dieser Seite ausführlich im Rahmen des Presserechts berichten und alle Antworten der Beklagten veröffentlichen und kommentieren. Ebenso erfolgt eine Veröffentlichung in unseren Fachbüchern, zum Beispiel:
Aufgaben und Ziele der Mercosur – ISBN 97-89461-939791
Unsere Fachbücher erhalten unsere Mitglieder jährlich als Jahresgabe kostenlos. Wir sind die Leistungsträger. Ausführlich berichten wir in unseren Fachbüchern über diese Korruption. Eine Neuauflage ist daher in Vorbereitung. Wir empfehlen den Erwerb und das Lesen dieser Bücher, um Wiederholungen zu vermeiden.
Inzwischen arbeiten ehemalige Mitarbeiter der Deutsch-Paraguayischen Industrie- und Handelskammer für uns. So wurde der Geschäftsführer der Kammer auf Druck der Deutschen Botschaft wegen angeb-licher finanzieller Unregelmäßigkeiten entlassen. Wir haben also die Möglichkeit die Auskünfte auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und werden Strafanträge stellen, wenn weiterhin Prozessbetrügereien durch die Beklagten erfolgen.
Unsere Klageanträge lauten:
- Die Deutsche Botschaft Asuncion darf ohne Ausschreibungen, ohne Wettbewerb usw. keine Aufträge und Auftragsvergabe mehr an die Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handels-kammer mehr vergeben. Die fehlenden Ausschreibungen der letzten vier Jahre werden gerügt und die Beklagten müssen gesamtschuldnerisch Schadensersatz in Höhe von 300.000 EURO an die Klägerin zahlen. Im Wiederholungsfall wird ein Ordnungsgeld von 500.000 EURO fällig und ersatzweise bis zu sechs Wochen Ordnungshaft verhängt. Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge (VOB und VOL) ist zu beachten. Der Deutsche Botschafter (ernannte) und der Konsul (nur ernannt und somit drittklassig) sowie die Verantwortlichen in den Ministerien und beim DIHKT haften privat gesamtschuldnerisch für die entstandenen Schäden und die Missachtung der VOB/VOL und des BGB nach Par. 839 BGB.
- Die Beklagten haben darüber gemäß Informationsfreiheitsgesetz und Pressegesetz des Landes Berlin (in unserer Kammerzeitschrift und unseren Fachbüchern für unsere Mitglieder werden wir darüber ausführlich berichten) Auskunft zu folgenden Fragen zu geben:
- Welche Fördermittel erhält die Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handelskammer jährlich vom Auswärtigen Amt/Deutsche Botschaft für die Durchführung der „Deutschen Messe“ in Asuncion und andere Aktivitäten? Die Verträge sind offenzulegen! Welche Fördermittel werden für andere Aktivitäten der Kammer (zum Beispiel Hilfe für Hochwasseropfer usw.) gezahlt? Die Kammer muss die Einnahmen und Ausgaben offenlegen.
- Warum sind auf einer „Deutschen Messe“ koreanische und andere ausländische Anbieter die größten Aussteller und warum werden ausländische Aussteller aus NICHT-EU-Staaten mit deutschen Steuermitteln gefördert?
- Der Bundesrechnungshof hat zum Gesamtkomplex eine Stellungnahme abzugeben und eine Sonderprüfung beim DIHKT und bei der Deutschen Botschaft Asuncion und der Kammer in Asuncion vorzunehmen. Unsere Kammer erhält die gleichen Fördermittel vom Bundeswirtschaftsministerium und vom DIHKT.
- Alle Fördermittel werden angemessen jeweils hälftig auf die Außenhandelskammer MERCOSUR und auf die Deutsch-Paraguayische Industrie- und Handelskammer sowie die Deutsch-Brasilianische, Deutsch-Argentinische, Deutsch-Uruguay-ische Außen-handels-kammer aufgeteilt.
Begründungen:
Ich bin zudem Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker im Rahmen des
Staatserbrechts
von Deutschen, die in Brasilien (dort leben über 3,2 Millionen Deutsche und so groß wie ganz Europa von Lissabon bis Moskau), Argentinien (über 600.000 Deutsche und so groß wie Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal zusammengenommen), Chile (über 620.000 Deutsche), Paraguay und Bolivien (jeweils über 100.000 Deutsche) verstorben sind und keine Erben hinterlassen haben. Ich verwalte daher seit neun Jahren Ländereien in einer Größenordnung von Berlin, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen zusammengenommen.
Ohne Gleichbehandlung werden wir keine Gelder mehr abführen und erklären schon jetzt Aufrechnung und machen das Zurückbehaltungsrecht geltend.
Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung
Jürgen Hass – Präsident